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Kunstschaffende in der Corona-Krise Bund zahlt Ausfallhonorare und Hilfen für Freie

Jetzt also doch: Freie Kunstschaffende bekommen Ausfallhonorare, wenn Engagements wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen. Das gilt für Kulturinstitutionen, die vom Bund gefördert werden. So gab es Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Mittwoch bekannt.

Bildquelle: picture-alliance/dpa

Kunstschaffende, die bis zum 15. März einen Vertrag mit einer vom Bund geförderten Kulturinstitution abgeschlossen haben, haben nun einen Anspruch auf Ausfallhonorare, wenn die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wird. Das erklärte Kulturstaatsministerin Grütters am 28. April im RBB-Inforadio. Bis zu sechzig Prozent der vereinbarten Gage können ausgezahlt werden - das entspräche einem Kurzarbeiterhonorar, so Grütters. Ab 1.000 Euro Gage gibt es vierzig Prozent, die Höchstgrenze des Gesamtbetrags liegt bei 2.500 Euro.

Notwendige Gesetzesänderung

Bislang war das haushaltsrechtlich nicht möglich, da eine vom Bund finanzierte Gage an den erfüllten Vertrag und die erbrachte Leistung gebunden war. Dies wurde jetzt geändert, so Grütters. Die Ministerin sagt weiterhin, sie hoffe, dass die von den Bundesländern und Kommunen geförderten Häuser flächendeckend zu ähnlichen Lösungen kommen – die meisten Bühnen werden nicht vom Bund, sondern von Land und Kommunen finanziert. Das Geld für die Gagen sei bereits zu hundert Prozent in deren Budgets vorgesehen. "Deshalb wäre es überhaupt kein Problem, sie jetzt auch in Abschlägen mit sechzig oder vierzig Prozent an die arbeitslos gewordenen Solisten zu bezahlen, die nicht im festen Ensemble sind", so Grütters.

Unterstützung für freie Ensembles

Ferner stellt der Bund stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Antragsteller könnten bis zu 200.000 Euro aus dem Soforthilfeprogramm erhalten. Ein Schwerpunkt des Programms liege auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die als Reaktion auf die Pandemie entwickelt werden. Das Programm läuft bis Ende des Jahres 2020 und richtet sich an professionelle Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Projekte im Inland durchgeführt werden, und dass die Orchester nicht überwiegend öffentlich finanziert werden.

Notfallfonds und Konzepte für Lockerungen

Grütters erklärte, mit dem Finanzminister "mit Hochdruck" an einem mit fünfhundert Millionen Euro ausgestatteten Notfallfonds für die Kultur zu arbeiten. Sie will beim Corona-Kabinett und bei den Ministerpräsidenten dafür werben, Konzepte für eine Lockerung der Regelungen auch im Kulturbetrieb einzusetzen.

Ich hoffe, dass sie sich einen Ruck geben.
Monika Grütters

Wörtlich erklärte Grütters allerdings, sie könne "nicht alleine die Wiedereröffnung unserer Kultureinrichtungen verfügen", und verwies darauf, dass die Entscheidung bei den Ministerpräsidenten, der Bundesregierung und der Kanzlerin läge. Der bayerische Staatsminister für Kunst und Wissenschaft, Bernd Sibler, bat indes in einer Pressemitteilung um Verständnis, dass momentan aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht absehbar sei, wann kulturelle Veranstaltungen wieder möglich seien. Es sei eine schmerzliche Situation, aber der Schutz der Bevölkerung gehe vor, so der Minister.

Nach anhaltender Kritik

Zuletzt hatten zahlreiche Künstlerinnen und Künstler, unter anderem auch aus der bayerischen Kunstszene, massive Kritik an dem Umgang der Politik mit der Kultur und an Staatsministerin Grütters geübt. Neben der ungeklärten Frage nach finanzieller Unterstützung wurden auch mangelnde Konzepte für eine langsame Rückkehr ins kulturelle Leben angemahnt.

Sendung: Leporello, am 29. April ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK.