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Konzertveranstalter klagt gegen Corona-Regeln in Bayern "Rücksichtslos und kulturfeindlich"

Nun also doch: Bislang hat die Bayerische Kulturszene die neuen Corona-Regeln relativ stumm hingenommen. Jetzt klagt doch jemand. Und nicht irgendwer, sondern Andreas Schessl, Chef von MünchenMusik, einer der europaweit größten Konzertveranstalter. Schessl hält die Einschränkungen für die Kultur für unfair – vor allem im Vergleich zur Gastronomie.

Bildquelle: picture-alliance/dpa

Seit vergangenem Mittwoch gilt für Kulturveranstaltungen in Bayern die Regel 2G plus. Wer also ins Konzert oder Kino will, der muss entweder geimpft oder genesen sein, und zusätzlich noch einen aktuellen Test vorweisen. Hohe Hürden für den Kulturgenuß. Und damit nicht genug. Die bayerische Staatsregierung hat die Maximalauslastung im Saal außerdem auf 25 Prozent beschränkt.

Kritik an den Corona-Regeln im Kulturbereich

Schon am Freitag hatte der Verband Freie Darstellende Künste Bayern (VFDKB) darauf hingewiesen, dass diese Regelung für kleinere Theater einem "Quasi-Lockdown" gleichkomme. Sprecherin Daniela Aue drückte zudem die Befürchtung aus, dass sich nun noch mehr Künstlerinnen und Künstler beruflich neu orientieren würden. Ihr Fazit: "Das reichhaltige kulturelle Leben in Bayern ist akut gefährdet."

Doch nicht nur die Kleinen, auch die ganz Großen melden sich zu Wort. Zumindest ein ganz Großer. Andreas Schessl, Chef von MünchenMusik, dem größten Konzertveranstalter in Bayern, hat Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Das meldete der Münchner Merkur am Dienstagabend. Schessl stört sich vor allem an der Ungleichbehandlung von Kultur und Gastronomie. "Rücksichtslos und kulturfeindlich", nannte er die Maßnahmen gegenüber BR-KLASSIK.

BR-KLASSIK fragt nach – die Reaktionen sind geteilt

Klagt gegen die Ungleichbehandlung der Kultur: Konzertveranstalter Andreas Schessl | Bildquelle: Denise Medve In einer schriftlichen Stellungnahme fügt er hinzu: "Im Vergleich zur Gastronomie obliegt der Kultur eine Beschränkung auf 25 % der Kapazität, ein aktueller Schnelltest als Zugangsberechtigung, die FFP2-Maskenpflicht am Platz, Abstandsregelungen sowie eine Beschränkung auf Personengruppen eines Hausstands." Mit der Klage wolle er sich vor allem Gehör verschaffen und die Situation anprangern, so Schessl.

Andere Kulturinstitutionen agieren dagegen vorsichtiger. So gaben sowohl das Münchner Gärtnerplatztheater als auch die Münchner Symphoniker auf Nachfrage von BR-KLASSIK an, man vertraue den Expertinnen und Experten, die die Regelungen entworfen hätten. "Vermutlich" seien diese Regelungen "angemessen", meinte etwa Tilman Dost, Intendant der Münchner Symphoniker. An erster Stelle stehe der Gesundheitsschutz des Publikums sowie der Künstlerinnen und Künstler.

Droht ein erneuter Kultur-Lockdown?

Und dieser wird wohl auch am Dienstagnachmittag diskutiert, wenn Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über das weitere Corona-Vorgehen beraten. Zur Debatte dürfte dann auch ein weiterer Kultur-Lockdown stehen.

Sendung: "Allegro" am 30. November 2021 ab 6.05 Uhr auf BR-KLASSIK