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Beethoven bewegt

BR-KLASSIK feiert Beethovens 250. Geburtstag

Beethoven Hauskonzerte Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel Hauskonzert

  1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
  2. Das Hauskonzert hat den Charakter eines Privatkonzertes. Das heißt insbesondere folgendes:
  3. Es werden grundsätzlich private oder geschäftliche Räume des Gastgebers zur Verfügung gestellt.
  4. Das Konzert ist nicht-kommerzieller Natur, bedeutet, dass der Eintritt frei ist.
  5. Die Gastgeber, Gäste und Musiker begegnen sich auf persönlicher und nicht auf professioneller Ebene. Dennoch wird ein guter und umsichtiger Umgang erwartet.
  6. Die erhobenen Daten werden nach Ende des Hauskonzerte-Projekts gelöscht, Stichtag ist der 31. Dezember 2021.

Rechte und Pflichten des Veranstalters

  1. Der BR ist der Veranstalter des Konzertes.
  2. Der Veranstalter prüft mit einer Vorbesichtigung des Konzertortes die Eignung und legt die Besucherzahl fest.
  3. Dem Veranstalter obliegen die Künstlerauswahl, das Konzertprogramm und der Ablauf der Veranstaltung.
  4. Der Veranstalter haftet für alle Schäden (einschließlich Personen- und Sachschäden), die von ihm, seinen Beauftragten oder Dritten verursacht werden. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Veranstalter, insbesondere hat der Veranstalter die VStättV (Bayerische Versammlungsstättenverordnung) einzuhalten. Im Falle einer Pflichtverletzung haftet der Veranstalter auch insoweit für alle daraus entstehenden Schäden.
  5. Der Veranstalter übernimmt das Honorar der Künstler.
  6. Der Veranstalter übernimmt anfallende GEMA-Kosten des Konzertes.
  7. Der Veranstalter ist berechtigt vor Ort Fotoaufnahmen des Konzertes inkl. Publikum zu machen und auf seinen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen.

Rechte und Pflichten des Gastgebers

  1. Der Gastgeber stellt den Konzertort kostenfrei zur Verfügung.
  2. Der Gastgeber ist alleine für die Einladung der Konzertbesucher zuständig.
  3. Der Gastgeber informiert die Besucher mit der Einladung darüber, dass seitens des Veranstalters Fotoaufnahmen von ihnen gemacht werden und auf den Social-Media-Kanälen veröffentlich werden können.
  4. Die Verpflegung vor Ort, falls gewünscht, wird vom Gastgeber übernommen.
  5. Wenn zu dem Konzert z.B. auch Kinder oder eingeschränkt mobile Personen kommen, sollte der Gastgeber prüfen, ob seine Räume barrierefrei und kindgerecht ausgestaltet sind. Weiterhin sollten ausreichend sanitäre Einrichtungen vorhanden und nutzbar sein. Schließlich ist der Gastgeber selbst gehalten, Wertgegenstände etc. in seinen Räumen ausreichend gegen Beschädigung oder Wegnahme zu sichern. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung.
  6. Der Gastgeber weist seine Gäste auf die derzeit gültigen Sicherheitsregeln bzgl. Corona hin, insbesondere:
  7. Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern auf allen Verkehrswegen und auf dem Weg zu den Toiletten
  8. Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes auf allen Verkehrswegen, außer am Sitzplatz
  9. Der Gastgeber händigt dem Veranstalter bei Bedarf eine Liste mit den Kontaktdaten aller Anwesender aus.
  10. Der Gastgeber weist seine Gäste darauf hin, dass das Betreten des Veranstaltungsortes nur ohne Anzeichen von Beschwerden erlaubt ist. Bereits bei leichten Krankheitserscheinungen ist eine Teilnahme nicht möglich.

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