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Skandal an der Münchner Musikhochschule Siegfried Mauser muss 2 Jahre 9 Monate in Haft

Der frühere Rektor der Münchner Musikhochschule, Siegfried Mauser, ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine Frau in drei Fällen sexuell genötigt hat. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde Mauser freigesprochen.

Bildquelle: BR / Fabian Stoffers

Strafmildernde Umstände

In der Urteilsbegründung stellte die Richterin immer wieder klar, dass sie beiden Geschädigten glaubte. Im Fall der Vergewaltigung sei aber nicht eindeutig erkennbar, dass der Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Klägerin geschehen sei. Strafmildernd bewertete das Gericht außerdem, dass die Fälle weit zurück liegen und so auch nach altem Recht bemessen werden müssen, zudem war der Angeklagte nicht vorbestraft und sein Verhalten hatte bereits auch berufliche Konsequenzen für ihn.

"Zu viele sexuelle Kontakte"

Mauser selbst sagte im Schlusswort nochmals, dass die sexuellen Kontakte niemals gegen den Willen der Frauen oder gar mit Gewalt geschehen seien.

Ich habe in meinem Leben viele, vielleicht zu viele sexuelle Kontakte zu Frauen gehabt.
Siegfried Mauser in seinem Schlusswort

An die Richterin wandte er sich mit der abschließenden Frage, warum man der Frau mehr Glauben schenke als ihm.

Verteidiger forderten Freispruch

Mausers Verteidiger hatte zuvor Freispruch gefordert. Die Vorwürfe der beiden Frauen, die ihr Mandant vergewaltigt bzw. sexuell genötigt haben soll, ließen sich nicht beweisen, Zeugen hätten sich in Widersprüche verwickelt und vieles auch nur vom Hörensagen gewusst. Es stehe Aussage gegen Aussage, so die Verteidigung.  Einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens lehnte das Gericht ab.

Kläger wollten sieben Jahre Haft

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Zeugen dagegen für glaubwürdig. Sie plädierten auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren – und beantragten sofortigen Haftbefehl, was vom Gericht aber abgelehnt wurde.

Weiteres Urteil gegen Mauser noch nicht rechtskräftig

Der 63-jährige Pianist und Professor war bereits im April 2017 in einem anderen Prozess wegen sexueller Nötigung einer Professorin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist – sie hatte dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.

Sendung: "Allegro" am 17. Mai 2018 ab 06:05 Uhr in BR-KLASSIK.