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Corona-Lockerungen in Bayern Chorproben sind wieder möglich

Lange mussten Chorsänger warten, nun ist es soweit: Ab dem 22. Juni dürfen auch Laienchöre in Bayern wieder proben. Das hat das Bayerische Kabinett heute beschlossen. Allerdings mit strengen Hygienekonzepten.

Bildquelle: © David Ortmann

Am 22. Juni darf es endlich wieder losgehen: Chorsänger können sich in Bayern wieder zum Proben treffen, unter strengen Hygienevorgaben. Das verkündete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der heutigen Pressekonferenz zu den Corona-Lockerungen in Bayern.

Singen und Chorgesang gehören fest zur kulturellen Seele Bayerns.
Kunstminister Bernd Sibler

"Das gemeinsame Singen in Chören hat in unserer bayerischen Musiklandschaft einen sehr hohen Stellenwert", betont Kunstminister Bernd Sibler in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. "Singen und Chorgesang gehören fest zur kulturellen Seele Bayerns. Ich freue mich deshalb sehr, dass nun auch alle Sängerinnen und Sänger in Bayern wieder ihrer Leidenschaft nachgehen können und das Singen in Chören wieder möglich sein wird.“

FAQ: Das müssen Chöre in Bayern jetzt wissen

Chorproben sind ab dem 22. Juni wieder erlaubt. Aber was müssen Chöre dabei beachten? Wie groß ist die Infektionsgefahr wirklich? Die wichtigsten Antworten zum Singen in Pandemie-Zeiten.

Zeigt der Brandbrief der bayerischen Chöre Wirkung?

Auch Jürgen Schwarz vom Chorverband Bayerisch-Schwaben ist "ein Stein vom Herzen gefallen", wie er im Interview mit BR-KLASSIK erzählt. "Mit der Probenerlaubnis ist ein wichtiger Zwischenschritt erreicht." Bisher durften Laiensänger nicht miteinander proben, im Gegensatz zu Instrumentalisten. Das Probenverbot hatten viele Sänger und Chorverbände heftig kritisiert.

Wir haben uns tatsächlich sehr ausgegrenzt gefühlt.
Jürgen Schwarz, Chorverband Bayerisch-Schwaben

Am 8. Juni hatten die bayerischen Chöre ihrem Ärger in einem Brandbrief an CSU-Politiker in Bayern Luft gemacht. Beigefügt war auch ein Hygienekonzept, das als Entscheidungshilfe für die Wiederzulassung von Chorproben in Bayern dienen sollte: mit Handhygiene, Hustenetikette, Abstandsregelungen und Registrierung der beteiligten Sänger.

Hygienekonzept für Proben wird erarbeitet

Voraussetzungen für Chorproben zu Coronazeiten: zwei Meter Abstand zwischen Sänger*innen, regelmäßig lüften und eine begrenzte Probendauer. | Bildquelle: Hanspeter Walter Eine Antwort auf den Brandbrief hat Jürgen Schwarz bis jetzt nicht erhalten. Dennoch hofft er, dass das vorgeschlagene Hygienekonzept nun bei den Verhandlungen zwischen Wissenschafts- und Gesundheitsministerium berücksichtigt wird. Wie die Sicherheitsvorkehrungen für Chorproben in Bayern im Einzelnen aussehen sollen, wird in den nächsten Tagen entschieden. Als Voraussetzung für die Proben gilt derzeit: ein Mindestabstand der Sängerinnen und Sänger von zwei Metern, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer.

Publikumszahl verdoppelt

Auch bei Kulturveranstaltungen wird es ab der kommenden Woche Lockerungen geben, was die Größe des Publikums betrifft. Bisher sind in Theatern, Kinos und Konzertsälen fünfzig Zuschauer erlaubt, bei Freiluftveranstaltungen hundert. Ab dem 22. Juni wird diese Zahl verdoppelt, auf hundert Zuschauer in geschlossenen Räumen und zweihundert im Freien. Das bayerische Kabinett will der Kultur dadurch eine "zusätzliche Perspektive" bieten, so Markus Söder. Eine Maskenpflicht wird es aber nach wie vor geben: "Wo Social Distancing nicht möglich ist, ist die Maske die einzig wirksame Maßnahme", so Söder in der Pressekonferenz am Dienstag.

Sendung: "Leporello" am 16. Juni 2020 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK