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Hygienekonzept für Chorgesang in Bayern Was Laienchöre jetzt bei Proben beachten müssen

Ab sofort dürfen sich in Bayern Laiensänger wieder für Chorproben und Konzerte treffen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dafür gemeinsam mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein Hygienekonzept erarbeitet. BR-KLASSIK erklärt, worauf Laienchöre beim Proben in Pandemie-Zeiten achten sollten.

Ein Laienchor probt. | Bildquelle: picture-alliance / Godong

Bildquelle: picture-alliance / Godong

Abstand halten

Personen müssen sowohl in Innenräumen als auch im Freien einen Abstand von anderthalb Metern zueinander einhalten. Während des Singens müssen Sänger*innen für einen erweiterten Mindestabstand von zwei Metern sorgen. Nach Möglichkeit sollen sie sich versetzt aufstellen und alle in dieselbe Richtung singen.

Mund-Nasen-Bedeckung tragen

Chorprobe findet wegen Corona draussen statt | Bildquelle: picture-alliance/dpa Beim Singen sind zwei Meter Abstand Pflicht – dann darf auch die Maske abgenommen werden. | Bildquelle: picture-alliance/dpa Beim Singen müssen Chorsänger*innen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie auf ihrem festen Platz stehen und einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen einhalten. Beim Auf- und Abtreten ist eine MNB Pflicht. Auch wer eine Probe oder ein Konzert besuchen möchte, muss in geschlossenen Räumen eine MNB tragen, wenn der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann. Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, für die das Tragen einer MNB aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, sind von den Regeln ausgeschlossen.

Das Hygienekonzept in allen Einzelheiten

Das Schutz- und Hygienekonzept für Konzertveranstaltungen und Proben für Chöre im Bereich der Laienmusik, einschließlich der Knabenchöre und Ihrer Internate, gilt ab dem 22. Juni 2020. Hier finden Sie die ausführliche Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst.

Händehygiene beachten

Für Proben und Konzerte müssen ausreichend Waschgelegenheiten zur Verfügung stehen. Flüssigseife, Einmalhandtücher und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel müssen vorhanden sein. Jetstream-Geräte sind nicht erlaubt. Die Infographiken zur Handhygiene müssen gut sichtbar angebracht sein.

Probenzeiten begrenzen

Männerchor Reisach | Bildquelle: © Bayerischer Rundfunk 2019 Notenmaterial und Stifte dürfen stets nur von derselben Person benutzt werden. | Bildquelle: © Bayerischer Rundfunk 2019 In Garderoben und Aufenthaltsbereichen sollen sich Sänger*innen und Besucher*innen nicht länger als nötig aufhalten. Stoßzeiten können entzerrt werden, wenn die Mitwirkenden zeitlich versetzt eintreffen. Es dürfen nur so viele Personen in Probenräumen anwesend sein, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Probendauer muss begrenzt werden, Plätze werden für jeden Mitwirkenden klar markiert. Jeder Sänger und jede Sängerin benutzt eigenes Notenmaterial und eigene Stifte.

Kontaktdaten aufnehmen

Damit Kontaktpersonen schnell ermittelt werden können, falls nachträglich ein COVID-19-Fall auftritt, müssen alle Besucher*innen, Mitwirkende und das Personal folgende Angaben dokumentieren: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift und der Zeitraum des Aufenthalts. Die Dokumentation muss sicher verwahrt werden und darf von Dritten nicht eingesehen werden. Nach einem Monat müssen die Angaben vernichtet werden.

COVID-19-Symptome melden

Wer in den letzten 14 Tagen vor einer Probe oder einem Konzert Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten hatte, darf nicht an der Veranstaltung teilnehmen, auch nicht als Besucher. Auch wer Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, muss zuhause bleiben. Sollten bei einer Person während der Veranstaltung Symptome mit Verdacht auf COVID-19 auftreten, muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.

Laufwege kennzeichnen

Laufwege zur Lenkung von Besucher*innen und Mitwirkenden sollten vorgegeben werden, z.B. durch ein Einbahnstraßenkonzept bzw. den reihenweisen, kontrollierten Auslass nach Ende einer Vorstellung. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und Wartebereich müssen gekennzeichnet werden.

Regelmäßig lüften

cOHRwürmer 2019 – das Mitsingkonzert des BR-Chores | Bildquelle: © Klaus Fleckenstein Je größer der Probenraum, desto besser. Am besten alle 20 Minuten für 10 Minuten gut durchlüften. | Bildquelle: © Klaus Fleckenstein Als Grundsatz gilt: 10 Minuten Lüftung nach jeweils 20 Minuten Probe. Je kleiner der Raum und je mehr Sänger*innen, desto häufiger sollte gelüftet werden, am besten Fenster öffnen und quer lüften. Falls Lüftungsanlangen vorhanden sind, sollten Filter eingebaut und häufig gewechselt werden, damit es zu keiner Erregerübertragung kommt.

Konzepte für Reinigung und Parkplätze erstellen

Handkontaktflächen wie Türklinken, Halterungen, Tischplatten, Toiletten etc. sollten regelmäßig gründlich gereinigt werden. Bitte keinen Hochdruckreiniger verwenden. Wenn Mitwirkende und Besucher*innen mit dem Auto anreisen, sollte die Parkplatzanzahl beschränkt werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Falls nötig, können Einweiser*innen auf Parkplätzen helfen.

Sendung: "Leporello" am 22. Juni 2020 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK

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