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Konzerte und Theater ab 15. Juni in Bayern Corona-Regeln für die Kultur

Laut Ministerpräsident Söder sollen ab dem 15. Juni wieder kulturelle Veranstaltungen in Bayern möglich sein. Konzerte und Theatervorstellungen können dann unter strengen Auflagen stattfinden. Hier sind die wichtigsten Hygiene- und Sicherheitsregeln im Überblick.

Bildquelle: W. Hösl

Wochenlang lag das kulturelle Leben in Bayern wegen der Corona-Pandemie nahezu brach. Ab dem 15. Juni soll es nun wieder losgehen. Theater und Kinos dürfen dann unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen wieder öffnen. Auch Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen seien wieder möglich, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag (26.05.2020) nach einer Kabinettssitzung in München.

Begrenzte Besucherzahl

Das Konzept dafür sieht vor, dass sich bis zu 50 Besucher in geschlossenen Räumen aufhalten dürfen. Im Freien sollen es 100 Gäste sein. Als nächster Schritt sei eine Begrenzung auf 350 beziehungsweise 500 Menschen denkbar, dafür müsse man aber die ersten Erfahrungen abwarten, sagte der bayerische Kunstminister Bernd Sibler (CSU).

Einhaltung der Abstandstegeln

Bernd SIbler, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst | Bildquelle: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Beim Besuch von Konzerten und Theatern wird laut Sibler "die ganze Zeit" über eine Mundschutz-Pflicht und ein Abstandsgebot bestehen. Angepasste Konzepte für Vorstellungen sollen dafür entwickelt werden - zum Beispiel Aufführungen ohne Pausen oder kürzere Stücke. Die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter für Gäste und Personal ist verpflichtend, beim Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang ohne Mund-Nasen-Bedeckung sogar ein Abstand von mindestens 2 Metern. Ausnahmen sind aber möglich, zum Beispiel wenn die künstlerische Darbietung mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unvereinbar ist. Außerdem dürfen die Konzerttickets nur mit Zuordnung von festen Sitzplatznummern sowie personalisiert ausgestellt werden.

Jeder Veranstalter braucht ein Hygienekonzept

Zudem muss ein Reinigungs- und Lüftungskonzept erstellt werden. Ein wirksames und durchdachtes Hygienekonzept muss für jede kulturelle Veranstaltung vorliegen, heißt es in der Erklärung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Das Konzept muss auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungs- oder Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Jede Veranstaltung über zehn Personen muss eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Sendung: "Leporello" am 27. Mai 2020 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK