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#AlarmstufeRot reagiert auf Lockdown-Verlängerung Klage als letztes Mittel der Kulturveranstalter

Das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot sieht die Veranstaltungswirtschaft im Corona-Lockdown im Stich gelassen und schließt rechtliche Schritte nicht aus. "Ungewollt wird die Branche von der Regierung zum letzten Mittel gezwungen: die Entschädigungsklage", hieß es in einer Mitteilung am 11. Februar. Eine Prozesswelle sei der einzige verbliebene Schritt, um 100.000 Betriebe und ihre Beschäftigten zu retten.

Ein Zettel mit der Aufschrift "Wegen Corona geschlossen" hängt an einem Schaufenster. | Bildquelle: dpa-Bildfunk/Arne Dedert

Bildquelle: dpa-Bildfunk/Arne Dedert

Die Beschlüsse von Bund und Ländern am Mittwoch hätten klargemacht, dass es noch viele weitere Monate ohne Veranstaltungsleben in Deutschland geben werde, hieß es in der Pressemitteilung. "Hierbei macht uns fassungslos, dass das Veranstaltungswesen von den politisch Verantwortlichen nicht einmal mehr erwähnt wird. Anders als alle anderen Teile des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Lebens in Deutschland ist die Veranstaltungsbranche seit bald zwölf Monaten im totalen Lockdown", erklärte Sandra Beckmann von #AlarmstufeRot. Die Branche sei ins "künstliche Koma" versetzt worden und "die Ausrottung unserer Existenzen" werde in Kauf genommen.

Mehr als 3 Millionen Erwerbstätige betroffen

Das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot vertritt die Kultur- und Eventbranche mit mehr als 3 Millionen Erwerbstätigen. Doch die seit Monaten versprochenen Kompensationsprogramme würden nicht ankommen, sofern sie überhaupt schon beantragt werden könnten, erklärt Sandra Beckmann. So habe die überwiegende Mehrheit der Kulturschaffenden seit drei Monaten noch keine Novemberhilfen von der Bundesregierung erhalten.

Die Ausrottung unserer Existenzen wird in Kauf genommen.
Sandra Beckmann von #AlarmstufeRot

Novemberhilfe fehlgeschlagen

Die Regierung habe es "fahrlässig versäumt", die Branche aufzufangen, kritisiert Tom Koperek, Mitbegründer des Aktionsbündnisses, im Gespräch mit dem "Mannheimer Morgen". "Wir sprechen bei uns intern nicht mehr von Novemberhilfe, sondern von Osterhilfe, da das Osterfest zeitlich mittlerweile näher liege als der 1. November." Koperek forderte für Soloselbstständige und Einzelunternehmer eine Betriebskostenpauschale, die mindestens 1.500 Euro zusätzlich zur Grundsicherung beträgt oder 2.500 Euro pro Person ohne Grundsicherung.

Sendung: "Allegro" am 12. Februar 2021 ab 6:05 Uhr in BR-KLASSIK

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