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Neue Corona-Regeln in Bayern Instrumentalisten dürfen wieder proben, Chöre nicht

Nicht nur Profis, sondern auch Hobbymusiker und -musikerinnen vermissen Proben und Konzerte. Nun gibt es auch für Laien Hoffnung: Schon ab dem 8. Juni darf wieder geprobt werden. Allerdings nur Instrumentalisten und nur mit Einschränkungen.

Eine Frau legt ihre Lippen an eine Posaune, Posaunenchor, Schorndorf, 19.03.2017. | Bildquelle: picture alliance/dpa/Benjamin Beytekin

Bildquelle: picture alliance/dpa/Benjamin Beytekin

Ab dem 8. Juni dürfen auch Laienensembles in Bayern wieder proben. Das gab der bayerische Kunstminister Bernd Sibler am Freitag in München bekannt. "Die Laienmusikkultur bedeutet für unsere Musikerinnen und Musiker mehr als nur bloßes Musizieren. Sie ist gelebte Gemeinschaft sowie fester Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und Selbstverständnisses", wird Sibler in einer Pressemitteilung zitiert. Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen. Die größte von Ihnen: Chöre und Gesangsensembles dürfen weiterhin nicht proben, da bei ihnen eine erhöhte Infektionsgefahr vermutet wird.

Abstands-, Lüftungs- und Hygieneregeln für Instrumentalisten

Für alle anderen gilt: Es dürfen höchstens zehn Personen inklusive Leitung an einer Probe teilnehmen. Zwischen den Musikerinnen und Musikern muss ein Abstand von mindestens zwei Metern, zum Dirigenten und bei Blasinstrumenten drei Meter, eingehalten werden. Querflöten müssen am Rand platziert werden. Wenn Trennwände eingesetzt werden, darf deshalb nicht der Abstand verringert werden.

Außerdem müssen alle Probenteilnehmende einen Mund-Nase-Schutz tragen, außer Blasmusikern und -musikerinnen auch während der Probe. Insgesamt wird ein Proben im Freien empfohlen, in Räumen soll möglichst nach 20 Minuten Probe für 10 Minuten gelüftet werden. Publikum darf bei einer Probe nicht anwesend sein und Personen mit Covid-19-Symptomen dürfen nicht an Proben teilnehmen.

Die Regeln im Überblick

- kein Gesang
- höchstens zehn Personen
- zwei Meter Abstand zueinander (Bläser und Dirigenten drei)
- Mund-Nasen-Schutz (außer bei Bläsern)
- Räume nach 20 Minuten lüften
- kein Publikum
- keine Teilnehmer mit Krankheitssymptomen
- Seife und Einmalhandtücher zur Handhygiene
- Kondensat von Blasinstrumenten professionell entsorgen
- Verleih von Instrumenten nur nach Desinfizierung
- möglichst im Freien proben

Auch an gewisse Hygienebedingungen müssen sich Ensembles halten: Sie müssen Seife und Einmalhandtücher zum Händewaschen bereithalten. Außerdem muss das Kondensat von Blasinstrumenten in Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden. Die Blasinstrumente dürfen zum Ablassen des Kondensats nicht durchgepustet werden. Instrumente dürfen nicht getauscht werden, ein Verleih ist nur nach vollständiger Desinfizierung erlaubt.

Sendung: Leporello am 5. Juni 2020 ab 16.05 Uhr

Kommentare (2)

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Freitag, 05.Juni, 23:58 Uhr

Thomas Reichenbach

Chormusik

Hat der Herr Kultusminister auch die Studien von Christian Kähler, Bunndeswehrhochschuke München, in seine Bestimmungen zum Chorsingen einbezogen? Der BR hat darüber in einem ausführlichen Interview a 13.05.2020 berichtet. Daraus lassen sich die genannten Einschränkungen "unseres bayerischen Lebensgefühls" beim Chorsingen nicht ableiten!

Freitag, 05.Juni, 17:22 Uhr

Christian Klarinette

Probe-Regeln

Das ist sicher gut gemeint, aber extrem praxisfern. Es wird zumindest den größeren Orchestern und Blaskapellen nichts bringen. Wie wenig praktikabel das ist, sieht man z.B. daran, dass der typische Bläsersatz einer klassischen Sinfonie (2 Flöten, 2 Oboen, 2 Klarinetten, 2 Fagotte, 2 Hörner) nicht mit Dirigent proben dürfte, denn das Maximum von 10 Personen gilt ja inklusive Leitung!
Besonders putzig ist die Empfehlung, möglichst im Freien zu proben. Das wird Orchester im städtischen Bereich sicher freuen. Da kann man es sich dann aussuchen: Läuft die Probe schlecht, verärgert man die Anwohner und darf nie mehr spielen. Läuft die Probe gut, zieht man am Ende noch ungewollt Publikum an, und das ist dann auch wiederum verboten!

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