BR-KLASSIK

Inhalt

Gema-Klage Weiterer Etappensieg für YouTube

Das Oberlandesgericht München wies eine Schadenersatzklage der Gema gegen die Betreiber der Online-Plattform YouTube am 28. Januar ab. Damit ist das Urteil des Münchner Landgerichts aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Ein Ende des Rechtsstreits ist also nicht in Sicht. Vermutlich geht es nun in die nächste Instanz zum Bundesgerichtshof.

Zensur von dauerhaft eingestellten Musikbeiträgen | Bildquelle: picture-alliance/dpa

Bildquelle: picture-alliance/dpa

Im Verfahren geht es um einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. Die Gema vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern und möchte von YouTube 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos durch Internetnutzer. Nach Ablauf des ursprünglichen Vertrags können seit dem 5. März 2009 mit einer deutschen IP-Adresse viele Musikvideos auf YouTube nicht mehr abgespielt werden.

Der jahrelang währende Streit dreht sich um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet.

Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar
. (Fehlermeldung auf YouTube bei gesperrten Videos)

Das Oberlandesgericht folgte der YouTube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. "Es ist ein Automatismus", betonte der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich - ohne Zutun von YouTube. Die Plattform stelle lediglich "Werkzeuge zur Verfügung". Die Gema argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Entscheidend sei "das dauerhafte Bereithalten", sagte ein Rechtsvertreter der Gema. "Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte." Das Gericht sah das anders.

YouTube betonte, dass Interesse an einer Einigung mit der Gema bestehe. "Wir haben Verträge mit mehr als 20 europäischen Verwertungsgesellschaften, die eine angemessene Vergütung von Rechteinhabern ermöglichen", sagte ein Sprecher. "Den deutschen Musikschaffenden entgehen solche Einnahmen derzeit leider, da ihre Inhalte nicht verfügbar sind." Youtube lade die Gema zu Gesprächen ein, "um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen".

    AV-Player