Zwei Juristinnen der Universität Leipzig kommen zu einem erschreckenden Forschungsergebnis: Verstöße gegen Tierschutzvorschriften würden in Deutschland kaum strafrechtlich geahndet. Ein Grund seien fehlende Kontrollen. In Bayern komme der Amtsveterinär besonders selten in einen Betrieb, im Schnitt nur alle 40 - 48 Jahre. Und selbst wenn Verstöße nachgewiesen sind, sei die Praxis der Gerichte gegenüber den Tätern auffallend milde. Wird beim Tierschutz das Recht nicht angewendet? | Bildquelle: BR