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Corona-Soforthilfe des Bundes Finanzspritze für Künstler und Freischaffende

Abgesagte Konzerte, geschlossene Theater: Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft. Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt die Bundesregierung seit dem 30. März 2020 Künstler und Kreative in finanzieller Not. Und der Freistaat Bayern stockt noch einmal auf.

Parkett des Münchner Nationaltheaters | Bildquelle: picture alliance / RelaXimages

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Viele Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte sind durch die Corona-Maßnahmen in finanzielle Not geraten. Für sie stellt die Bundesregierung seit Montag bis zu 50 Milliarden Euro Soforthilfe bereit. Die Anträge müssen bei den entsprechenden Landesregierungen gestellt werden. Selbstständige und Betriebe bis zehn Beschäftigte sollen auf diese Weise Zuschüsse für ihre Betriebskosten erhalten. "Wichtig ist, dass die Menschen schnell und unbürokratisch an das Geld kommen", betonte der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Das elektronische Antragsformular steht seit Dienstag auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und soll das Verfahren weiter beschleunigen. Der Bayerische Kunstminister Bernd Sibler versprach in einem Interview mit BR-KLASSIK, das Geld werde schon ein bis zwei Wochen nach dem Antrag ausgezahlt.

Wichtig ist, dass die Menschen schnell und unbürokratisch zu Geld kommen.
Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftminister

Die Bayerische Staatsregierung hat die Soforthilfe der Bundesregierung zusätzlich aufgestockt. Unternehmen zwischen elf und fünfzig Mitarbeitern sollen nun maximal 30.000 Euro (statt vorher 15.000 Euro) erhalten. Firmen bis 250 Mitarbeiter erhalten statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro.

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. "Wir haben über Nacht diese großen Gesetze gemacht, wir arbeiten hier mit Hochdruck", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters vergangene Woche im Interview mit BR-KLASSIK. "Und wir tun alles, um das dichte Netz geistiger Tankstellen zu halten."

Fragen zur Corona-Soforthilfe

Wer darf einen Antrag stellen?

Die Bundesregierung unterstützt Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus betreiben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein. Für Unternehmen mit 11 bis 250 Mitarbeitern hat die Bayerische Staatsregierung ein eigenes Hilfsprogramm auf die Beine gestellt.

Welchen Umfang hat die Soforthilfe?

Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bekommen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Dabei muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. In Bayern erhalten Unternehmen bis 50 Beschäftigte maximal 30.000 Euro, Firmen bis 250 Mitarbeiter bis zu 50.000 Euro.

Wie wird das Geld ausgezahlt?

Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Bundeshilfen übernommen. In Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zuständig. Anträge können dort ab dem 31. März 2020 elektronisch gestellt werden.

Bis wann können Anträge gestellt werden?

Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2020 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Corona-Soforthilfe des Bundes finden Sie hier.

Sendung: "Leporello" am 30. März 2020 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK

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