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Levine gegen Met Großteil der Klage zurückgewiesen

Nach seinem Rauswurf an der Met verklagte der ehemalige Chefdirigent James Levine das New Yorker Opernhaus wegen Vertragsbruch und Verleumdung. Doch ein Großteil der Klage wurde nun nach Angaben der Agentur AP von einem Bundesgericht in New York zurückgewiesen. Der Stardirigent steht wegen sexuellen Missbrauchs und Belästigung vor Gericht.

Der Dirigent James Levine (Aufnahme von 1996) | Bildquelle: picture-alliance/dpa

Bildquelle: picture-alliance/dpa

Im März 2018 hatte die Metropolitan Opera James Levie entlassen. Ermittlungen hatten ergeben, dass der Dirigent ab Mitte der 1970er-Jahre mehrere Männer sexuell missbraucht oder belästigt haben soll. Auf die Entlassung hin verklagte Levine seinerseits das Opernhaus wegen Vertragsbruchs und Verleumdung. Von der Met forderte der Dirigent eine Summe von umgerechnet rund 5,1 Millionen Euro Schadensersatz.

Opernhaus sieht sich bestätigt

Andrea Masley, Richterin am Bundesgericht in New York, wies nun fast alle Klagepunkte von Levines Anwalt ab. Mit der Entscheidung zeigten sich die Vertreter der Metropolitan Opera zufrieden.

Ein Anklagepunkt Levines wurde aufrechterhalten, nämlich dass eine von der Met abgegebene Erklärung diffamierend sei, da sie der Klage vorausging. Levines Anwalt Edward J. M. Little betonte nach der Bekanntgabe, die Met habe den Dirigenten nicht nur gefeuert, sie habe ihn auf dem Weg nach draußen diffamiert: "Fünfzig Jahre lang hat James Levine mit seinem brillanten künstlerischen Genie zu dem beigetragen hat, was die Met ausmacht."

Sendung: "Allegro" am 27. März ab 6:05 Uhr auf BR-KLASSIK

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