BR-KLASSIK

Inhalt

Mädchen will sich in Berliner Staats- und Domchor einklagen Sind Knabenchöre diskriminierend?

Wird der Berliner Staats- und Domchor ein reiner Knabenchor bleiben - oder muss er auch ein Mädchen aufnehmen? Mit dieser Frage befasst sich in der kommenden Woche das Verwaltungsgericht Berlin. Geklagt hat eine Neunjährige, beziehungsweise ihre Mutter.

Windsbacher Knabenchor | Bildquelle: © Mila Pavan

Bildquelle: © Mila Pavan

Im November 2018 habe die Mutter um Aufnahme ihrer Tochter in den Berliner Staats- und Domchor gebeten. Bei einem Vorsingen lehnte die Auswahlkommission das Mädchen allerdings ab. Die Begründung: ungenügende Motivation und fehlende Grundlagen für eine Ausbildung. Außerdem bestünden bei der Kommission Zweifel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

Ging die Ablehnung auf das Geschlecht zurück?

Aus Sicht der Klägerin verletzte diese Ablehnung ihren Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen und Förderung, hieß es beim Verwaltungsgericht. Die Aufnahmebeschränkung auf Jungen diskriminiere sie unzulässig. Aus Sicht des Chors geht die Ablehnung nicht in erster Linie auf das Geschlecht zurück. Das Mädchen wäre aufgenommen worden, wenn sich die Auswahlkommission von außergewöhnlicher Begabung und hoher Leistungsmotivation hätte überzeugen können. Außerdem hätte die Stimme dem angestrebten Klangbild eines Knabenchores entsprechen müssen. Das sei aber nicht der Fall, argumentiert der Berliner Staats- und Domchor.

Eine mündliche Verhandlung soll am 16. August stattfinden, laut Gericht wird damit erstmals um die Aufnahme eines Mädchens in den Staats- und Domchor zu Berlin gestritten. Ein Urteil wird für den gleichen Tag erwartet.

Sendung: "Piazza" am 10. August 2019 ab 08:05 Uhr auf BR-KLASSIK

Kommentare (0)

Kommentieren ist nicht mehr möglich.
Zu diesem Inhalt gibt es noch keine Kommentare.

    AV-Player