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Mädchen will in den Berliner Staats- und Domchor Klage abgewiesen

Ein neunjähriges Mädchen wollte in den Berliner Staats- und Domchor aufgenommen werden und wurde abgelehnt. Die Mutter des Mädchens ging wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung vor Gericht. Am 16. August wurde die Klage vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen.

16.08.2019, Berlin: "Klägerin" steht auf dem Schild im Plenarsaal des Verwaltungsgerichtes. Dort wurde über eine Klage verhandelt. Eine Mutter will, dass der Staats- und Domchor zu Berlin ihre Tochter aufnimmt.  | Bildquelle: picture alliance/Paul Zinken/dpa

Bildquelle: picture alliance/Paul Zinken/dpa

Der vorsitzende Richter begründete die Abweisung der Klage mit Verweis auf die Kunstfreiheit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es einen "Knabenchorklang" gebe. "Die Ausrichtung des Klangbildes eines Chores gehört zur Kunstfreiheit", erläuterte der Vorsitzende des Berliner Verwaltungsgerichts. Die Ablehnung sei insofern nicht an ein biologisches Geschlecht geknüpft.

Die Ausrichtung des Klangbildes eines Chores gehört zur Kunstfreiheit
Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts

Anatomische Unterschiede

Die Mutter, die vor Gericht ihre Tochter als Anwältin vertrat, hatte wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung geklagt. Der Leiter des Berliner Staats- und Domchores Kai-Uwe Jirka erläuterte in der Verhandlung, dass es grundsätzlich zwar möglich sei, dass eine Mädchenstimme dem angestrebten "Klangraum" eines Knabenchores entsprechen könne, wegen anatomischer Unterschiede und zeitlich verschobener körperlicher Entwicklungsprozesse sei dies aber in der Regel "nur mit Gewalt" erreichbar und daher "weder erstrebenswert noch pädagogisch verantwortbar".

Bei der Klage handle es sich um einen "Pilotfall", erklärte das Gericht. E sei das Recht auf Gleichbehandlung der Geschlechter gegen das Recht der Kunstfreiheit abzuwägen gewesen. Möglicherweise werde dieser Fall in höheren Instanzen weiter behandelt werden.

Aufnahme bereits im November abgelehnt

Im November 2018 hatte die Mutter um Aufnahme ihrer Tochter in den Berliner Staats- und Domchor gebeten. Bei einem Vorsingen lehnte die Auswahlkommission das Mädchen allerdings ab. Die Begründung: ungenügende Motivation und fehlende Grundlagen für eine Ausbildung. Außerdem bestünden bei der Kommission Zweifel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

Sendung: "Leporello" am 16. August 2019 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK

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