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GEMA Geplante Reform vorerst gescheitert

Ernste Musik oder Unterhaltungsmusik? Nach dieser Einteilung zahlt die GEMA bislang Lizenz-Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Jetzt soll das Vergütungssystem reformiert werden. Ein erstes Konzept dafür ist jedoch gescheitert.

Kopfhörer und Laptop liegen auf einem Tisch | Bildquelle: picture alliance / PantherMedia/Michael Osterrieder

Bildquelle: picture alliance / PantherMedia/Michael Osterrieder

Es wurde viel diskutiert auf der zweitägigen Mitgliederversammlung der GEMA in München. Rund 1000 stimmberechtigte Mitglieder waren vor Ort dabei, darüber hinaus hatten sich viele digital zugeschaltet. Zur Debatte stand ein neues Vergütungsmodell bei der GEMA. Doch das ist vorerst gescheitert: Am 15. Mai stimmten mehr als ein Drittel der GEMA-Mitglieder gegen die Reformpläne. Was nicht heißt, dass eine Überarbeitung des derzeitigen Vergütungsmodells per se abgelehnt wurde. Die Notwendigkeit zu einer Reform bleibe weiterhin bestehen, so Vorstandsmitglied Georg Oeller. "Darüber bestand Einigkeit in der Mitgliedschaft."

GEMA-Reform sah Abschaffung von E- und U-Sparte vor

Die geplante GEMA-Reform sah eine Abschaffung der Sparten "Ernste Musik" und "Unterhaltende Musik" vor, denn die Einteilung in diese beiden Kategorien sei "nicht mehr zeitgemäß". Darüber hinaus ist Förderung von E-Musik für die GEMA teuer: E-Repertoire generierte 2023 nur 3% der gesamten GEMA-Einnahmen, trotzdem werden jährlich 30% aller Tantiemen an die E-Musik-Sparte ausgezahlt.

Der Hintergedanke der GEMA: E-Musik, etwa eine große Symphonie, ist oft sehr komplex und zeitaufwändig im Kompositionsprozess. Stücke der U-Musik hingegen entstehen häufig schneller und werden auch viel öfter gespielt, generieren also mehr Einnahmen. Die verschiedenen Vergütungskriterien für E- und U-Musik sollen daher einen Ausgleich für E-Komponistinnen und -Komponisten schaffen.

GEMA-Pläne: Inkasso-Prinzip für alle

Doch die große Umverteilung von "U" nach "E" ist für die Geschäftsführung nicht mehr vermittelbar. Das Konzept sah vor, Ernste Musik künftig so zu werten wie Unterhaltende Musik: nach dem Inkasso-Prinzip. Die bisherige starke Förderung der E-Musik sollte nach der Reform einer genreübergreifenden Förderung Platz machen. Wieviel Geld Urheber*innen bekommen, sollte auch nach der Art der Veranstaltung berechnet werden: Wie hoch sind die Ticketpreise beim Konzert? Wie viel Publikum ist anwesend? 

Was ist die GEMA?

Die GEMA ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Sie vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 98.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt.

Kritik an Vergütungsreform der GEMA

Schon im Vorfeld der Abstimmung gab es Kritik an den Reformplänen der GEMA. Moritz Eggert, Komponist und selbst Mitglied der GEMA, sah sie als "bedrohliches Signal" für die zeitgenössische Kunstmusik in Deutschland. Sollte es keinen Unterschied mehr zwischen verschiedenen Musikkategorien geben, hätten Komponistinnen und Komponisten von zeitgenössischer Kunstmusik einen großen finanziellen Nachteil, mahnte Eggert im Interview mit BR-KLASSIK

Am Mittwoch kritisierten zahlreiche Kunstschaffende in einer Stellungnahme die geplante GEMA-Reform, darunter die Schauspielerin Senta Berger, der Autor Rafik Schami und die Sängerin Brigitte Fassbaender: "Einkommenseinbußen von 70–90% werden an- und hingenommen und bedrohen damit nicht nur individuelle Überlebenschancen des Großteils der im Bereich der zeitgenössischen E-Musik tätigen Komponisten, sondern die Existenz des gesamten Berufsstandes der sogenannten E- Musik."

Reformpläne werden überarbeitet

Die geplanten Vergütungs- und Verteilungskriterien der GEMA-Reform werden nun überarbeitet. Die nächste Mitgliederversammlung ist im Mai 2026 geplant.

Sendung: "Leporello" am 15. Mai 2025 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK

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