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Samstag, 18.01.2020

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Wochenmagazin für Hörgeschädigte

Für Opfer von Misshandlungen in Heimen und Pflegeeinrichtungen wurde 2011 ein Fond geschaffen. Behinderte wurden dabei nicht umfasst. Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde diese Regelungslücke endlich geschlossen.

Mitwirkende

 
Redaktion Isabel Wiemer
Schläge, Misshandlungen, Demütigung: Für viele Kinder und Jugendliche, die in Heimen und Pflegeeinrichtungen untergebracht waren, leidvoller Alltag, der oftmals ihr ganzes Leben prägt. Bereits 2011 wurde ein Fond geschaffen, um betroffene Heimkinder zu entschädigen. Größtes Manko: Behinderte, die zum Teil in denselben Einrichtungen lebten, wurden von diesem Fond nicht umfasst. Mit der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" wurde diese Regelungslücke endlich geschlossen und ein neuer Fond in dreistelliger Millionenhöhe aufgelegt. Nach jahrelangem politischen Ringen gibt es seit Januar 2017 auch für Betroffene in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen zu beantragen. Bisher haben rund 5.000 der Betroffenen einen Antrag gestellt. Das sind etwa vier Prozent derer, die anspruchsberechtigt sind. Inzwischen gibt es erste Erfahrungen von Betroffenen, die eine Unterstützungsleistung erhalten haben. Das Bundeskabinett hat inzwischen die Antragsfrist um ein Jahr auf den 31.12.2020 verlängert.

Doch kann damit das Leid und Unrecht gemildert werden?

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